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Es hat sich herausgestellt, dass die Zuteilung von mehr Fangtagen je Kalendermonat in der Nordsee an Fischereifahrzeuge mit geschleppten Fanggeräten mit Quadratmaschenfenstern von 120 mm das Ziel der Wiederauffüllung der Kabeljaubestände in Frage stellen könnte und nicht mit Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 423/2004 im Einklang steht. Daher sollte die Nordsee aus der Liste der Gebiete gestrichen werden, für die die Zuteilung zusätzlicher Tage gilt. Ferner ist es angezeigt, die technischen Spezifikationen des Quadratmaschenfensters von 120 mm festzulegen.
Übertragung von Tagen 4 L Für abgegebene Tage ist ein negatives, für erhaltene Tage ein positives Vorzeichen vor die tatsächliche Zahl der Tage zu setzen. (*)…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1941/2006 sind die zusätzlichen Fangverbotstage, die die Mitgliedstaaten für bestimmte Untergebiete der Ostsee festlegen, in…
a) Die Höchstanzahl Tage, die sich ein Schiff mit einem der Fanggeräte gemäß Nummer 4 an Bord über einen Zeitraum von einem Kalendermonat innerhalb des Gebiets…
Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 11 und Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 850/98 ist es verboten, mit stationären Fanggeräten gefangenen Kabeljau über…
Die Darstellung bezüglich des Einsatzes bestimmter Arten von Fanggerät, die im Zusammenhang mit der Wiederauffüllung bestimmter Bestände ohne besondere…
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Januar 2005 gelten für die Bewirtschaftung der Kabeljaubestände im Kattegat, in der Nordsee, im östlichen Ärmelkanal, im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.