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Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission anhand der dem Sekretariat des Basler Übereinkommens übermittelten Berichte sowie auf der Grundlage eines separaten Fragebogens über die Umsetzung dieser Verordnung unterrichten.
Zum Ende jedes Kalenderjahres übermittelt jeder Mitgliedstaat der Kommission eine Kopie des Berichts für das vorangegangene Kalenderjahr, den er gemäß Artikel…
Jeder Mitgliedstaat teilt der Kommission und dem Sekretariat des Übereinkommens die Vorschriften mit, die er zur Anwendung der vorliegenden Verordnung erlässt,…
Die Mitgliedstaaten legen der Kommission auf Antrag Informationen über die Anwendung dieser Verordnung vor.
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über die Umsetzung dieser Richtlinie unterrichten, damit sie die Wirkung der Richtlinie bewerten kann.
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission und das Sekretariat des Übereinkommens über die Bestimmungen, die sie im einzelnen für die Anwendung dieser…
Die Kommission weist die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf die Bereiche hin, in denen sie Ermittlungen im Rahmen dieser Verordnung als notwendig…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.