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Die Beförderung von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sollte darum akzeptiert werden und außer aus den gesetzlich festgelegten Sicherheitsgründen nicht wegen ihrer Behinderung oder mangelnden Mobilität verweigert werden. Vor der Annahme einer Buchung von behinderten Menschen oder von Personen mit eingeschränkter Mobilität sollten Luftfahrtunternehmen, ihre Erfüllungsgehilfen und Reiseunternehmen sich im Rahmen des Möglichen nach besten Kräften bemühen, zu prüfen, ob ein begründeter Sicherheitsgrund besteht, der eine Mitnahme dieser Personen auf den entsprechenden Flügen verhindern würde.
Beförderungspflicht Ein Luftfahrtunternehmen, sein Erfüllungsgehilfe oder ein Reiseunternehmen darf sich nicht aus Gründen der Behinderung oder der…
Ungeachtet des Artikels 3 kann ein Luftfahrtunternehmen, sein Erfüllungsgehilfe oder ein Reiseunternehmen sich aus Gründen der Behinderung oder der…
Damit behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität vergleichbare Flugreisemöglichkeiten wie andere Bürger haben, sollte ihnen entsprechend…
Der Binnenmarkt für Luftverkehrsdienste sollte den Bürgern im Allgemeinen zugute kommen. Daher sollten behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter…
Es ist wichtig, dass ein behinderter Mensch oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität, die der Auffassung ist, dass gegen diese Verordnung verstoßen wurde,…
Die ausführenden Luftfahrtunternehmen geben Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen oder Begleithunden mit entsprechender Bescheinigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.