Erwägungsgrund 3 32006R1491VERORDNUNG (EG) Nr. 1491/2006 DES RATES vom 10. Oktober 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007
Die Genehmigung dieser Verlängerung liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 3 32005R0172VERORDNUNG (EG) Nr. 172/2005 DES RATES vom 18. Januar 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Islamischen Bundesrepublik Komoren über die Fischerei vor der Küste der Komoren für die Zeit vom 28. Februar 2004 bis zum 31. Dezember 2004
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, diese Verlängerung zu genehmigen.
Erwägungsgrund 3 32004R1927VERORDNUNG (EG) Nr. 1927/2004 DES RATES vom 21. Oktober 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kap Verde über die Fischerei vor der Küste von Kap Verde für die Zeit vom 1. Juli 2004 bis zum 30. Juni 2005
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft diese Verlängerung zu genehmigen.
Erwägungsgrund 3 32009D0748BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2009 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft im Rat der Internationalen Jute-Studiengruppe hinsichtlich der Verlängerung des Übereinkommens von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe einnimmt (2009/748/EG)
Die Verlängerung des vorstehend genannten Übereinkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 3 32008D0076BESCHLUSS DES RATES vom 21. Januar 2008 über den Standpunkt der Gemeinschaft im Internationalen Kakaorat zur Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2001 (2008/76/EG)
Die Verlängerung dieses Übereinkommens liegt im Interesse der Europäischen Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 3 32008R0241VERORDNUNG (EG) Nr. 241/2008 DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau
Die Genehmigung dieses Abkommens liegt im Interesse der Gemeinschaft.