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Die Prüfung dieses Änderungsantrags hat ergeben, dass es sich um eine Änderung handelt, die den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 entspricht und geringfügig ist. Letzteres ergibt sich daraus, dass die Änderung weder die wesentlichen Merkmale des Erzeugnisses betrifft noch seinen Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet ändert.
Nach Prüfung der beantragten Änderung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass diese gerechtfertigt ist. Da es sich um eine geringfügige Änderung im…
Die Kommission hat die Änderung geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie gerechtfertigt ist. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von…
Die Kommission hat die Änderung geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie gerechtfertigt ist. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von…
Die Kommission hat die Änderung geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie gerechtfertigt ist. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von…
Die Kommission hat die Änderung geprüft und hält sie für gerechtfertigt. Da es sich um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Kommission hat die betreffende Änderung geprüft und ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass sie gerechtfertigt ist. Da es sich um eine geringfügige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.