Erwägungsgrund 5 32006R0971VERORDNUNG (EG) Nr. 971/2006 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 über die Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftskontingenten für die Einfuhr von Weichweizen anderer als hoher Qualität mit Ursprung in Drittländern
Da in dem mit Beschluss 2006/333/EG genehmigten Abkommen dessen Umsetzung zum 1. Juli 2006 vorgesehen ist, sollte die vorliegende Verordnung am Tag ihrer…
Erwägungsgrund 4 32006R0019VERORDNUNG (EG) Nr. 19/2006 DER KOMMISSION vom 6. Januar 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 hinsichtlich der Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Jordanien
Da das Abkommen ab dem 1. Januar 2006 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten und so bald wie möglich in Kraft treten.
Erwägungsgrund 11 32004R2222VERORDNUNG (EG) Nr. 2222/2004 DES RATES vom 19. November 2004 über die Verwaltung der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Ukraine (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen, das mit dieser Verordnung durchgeführt wird, tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Daher muss diese…
Art. 4 32006R1916VERORDNUNG (EG) Nr. 1916/2006 DER KOMMISSION vom 18 Dezember 2006 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmten Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Albanien
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Dezember 2006.
Art. 2 32006R0426VERORDNUNG (EG) Nr. 426/2006 DES RATES vom 9. März 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2006.
Erwägungsgrund 7 32006R1460VERORDNUNG (EG) Nr. 1460/2006 DER KOMMISSION vom 2. Oktober 2006 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 1227/2000 hinsichtlich der Übergangsregelung für die endgültigen Mittelzuweisungen für die Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen
Da diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2006 gelten muss, sollte sie am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.