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Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sollte deren Anhang I mit Wirkung vom 1. Januar 2007 durch eine vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur ersetzt werden mit den entsprechenden autonomen und vertragsmäßigen Zollsätzen, wie sie sich aus den vom Rat oder von der Kommission beschlossenen Maßnahmen ergeben.
Kombinierte Nomenklatur:die Warennomenklatur nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und…
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sollte deren Anhang I ab dem 1. Januar 2008 durch eine vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur…
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sollte deren Anhang I ab dem 1. Januar 2009 durch eine vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur…
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sollte deren Anhang I ab dem 1. Januar 2010 durch eine vollständige Fassung der Kombinierten Nomenklatur…
Durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ,…
In der Kombinierten Nomenklatur für 2006 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.