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Kolostrum wird als Erzeugnis tierischen Ursprungs eingestuft, fällt jedoch nicht unter die Definition von Rohmilch in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Kolostrum wird auf ähnliche Weise hergestellt und ist mit einem ähnlichen Risiko für die menschliche Gesundheit wie Rohmilch behaftet. Aus diesem Grund bedarf es spezifischer Hygienevorschriften für die Kolostrumerzeugung.
Kriterien für rohe Kuhmilch Bei der Herstellung von Milcherzeugnissen aus Kuhmilch muss mit geeigneten Verfahren sichergestellt werden, dass
Material der Kategorie 1 sowie Material der Kategorie 2 mit Ausnahme von Milch der Kategorie 2, Kolostrum, Gülle und Magen- und Darminhalt, ist, soweit das…
(1) Über zwei Monate ermittelter geometrischer Mittelwert bei mindestens zwei Probenahmen je Monat. 4. Unbeschadet der Richtlinie 96/23/EG müssen die…
Abschnitt IX Kapitel I Teil I Nummer 4 in Verbindung mit Nummer 1 Buchstabe a, c bis e oder Nummer 2 oder Teil II B Nummer 1 Buchstabe b Halbsatz 2 Rohmilch,…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Es ist angezeigt, bestimmte…
Rohmaterialien für die Herstellung von Gelatine und Kollagen, die nicht für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind, können in den Anlagen gelagert, bearbeitet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.