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In Anbetracht internationaler Verpflichtungen zur Erhaltung und zum Schutz von Riesenhai und Weißhai, die sich unter anderem aus dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten und dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen ergeben, sollte für alle EG-, Nicht-EG- und internationalen Gewässer ein Verbot eingeführt werden, diese Arten zu fangen, an Bord zu behalten, umzuladen oder anzulanden.
Drittlandsschiffen ist es in allen Gemeinschaftsgewässern verboten, folgende Fischarten zu fangen, an Bord zu behalten, umzuladen oder anzulanden: — Riesenhai…
Gemeinschaftsschiffen ist es in allen Gemeinschafts- und Drittlandgewässern verboten, folgende Fischarten zu fangen, an Bord zu behalten, umzuladen oder…
Die nachstehenden Arten dürfen von Gemeinschaftsschiffen weder im Gemeinschafts- noch in Nichtgemeinschaftsgewässern gefangen, an Bord behalten, umgeladen oder…
Die nachstehenden Arten dürfen von Gemeinschaftsschiffen weder in Gemeinschafts- noch in Nichtgemeinschaftsgewässern gefangen, an Bord behalten, umgeladen oder…
Die folgenden Arten dürfen von Drittlandschiffen in Gemeinschaftsgewässern nicht gefischt, an Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden: — Riesenhai…
Die folgenden Arten dürfen von Drittlandschiffen in Gemeinschaftsgewässern nicht gefischt, an Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden: — Riesenhai…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.