Erwägungsgrund 1 32006R1785
Mit der Verordnung (EG) Nr. 517/94 wurden Höchstmengen für die Einfuhren bestimmter Textilwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern eingeführt, die nach dem „Windhundverfahren“ zu verteilen sind.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 517/94 wurden Höchstmengen für die Einfuhren bestimmter Textilwaren mit Ursprung in bestimmten Drittländern eingeführt, die nach dem „Windhundverfahren“ zu verteilen sind.