Verordnung (EG) Nr. 1823/2006 der Kommission vom 12. Dezember 2006 zur dreiundsiebzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschloss am 5. und 7. Dezember 2006 die Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind, zu ändern. Anhang I ist somit entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 2 32006R1823
Erwägungsgrund 2 32006R1823Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen