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Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 können die Fangbeschränkungen für Stintdorsch in den ICES-Gebieten IIa (EG-Gewässer), IIIa und IV (EG-Gewässer) von der Kommission auf der Grundlage der wissenschaftlichen Daten des ersten Halbjahres 2006 überprüft werden.
Nach neuen wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für…
Die zulässigen Fangmengen für Stintdorsch im ICES-Gebiet IIIa und den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV sowie für Sprotte in den EG-Gewässern der…
Die zulässigen Fangmengen für Stintdorsch in den EU-Gewässern der ICES-Gebieten IIa, IIIa und IV sowie für Sprotte in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und…
Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 können die Fangmöglichkeiten für Wittling in den ICES-Gebieten IIIa und IV sowie in den EG-Gewässern…
Gemäß Artikel 5 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 können die zulässigen Fangmengen für Wittling in den ICES-Gebieten IIIa und IV sowie in den…
Vorläufige zulässige Fangmengen für den Stintdorschbestand im ICES-Gebiet IIIa und in den EG-Gewässern der ICES-Gebiete IIa und IV sind in Anhang IA der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.