Erwägungsgrund 3 32006R0076Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32005R2100VERORDNUNG (EG) Nr. 2100/2005 DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2005 zur sechzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32007R0236VERORDNUNG (EG) Nr. 236/2007 DER KOMMISSION vom 2. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, sollte die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32008R0400VERORDNUNG (EG) Nr. 400/2008 DER KOMMISSION vom 5. Mai 2008 zur fünfundneunzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet werden kann, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32008R0678VERORDNUNG (EG) Nr. 678/2008 DER KOMMISSION vom 16. Juli 2008 zur siebenundneunzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet werden kann, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32005R2018VERORDNUNG (EG) Nr. 2018/2005 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2005 zur neunundfünfzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —