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Die Verwendung der Enzymzubereitung 3-Phytase aus Trichoderma reesei (CBS 528.94) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 358/2005 der Kommission erstmals für Sauen und Masttruthühner vorläufig zugelassen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 943/2005 der Kommission wurde sie für Mastschweine und Ferkel auf unbestimmte Zeit zugelassen. Zur Unterstützung eines Antrags auf Erweiterung der Zulassung der Verwendung dieser Enzymzubereitung auf Legehennen wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat zur Verwendung dieser Zubereitung eine Stellungnahme abgegeben, wonach diese Zubereitung keine Gefahr für diese zusätzliche Tierkategorie darstellt. Die Bewertung hat ergeben, dass die in Artikel 9e Absatz 1 der Richtlinie 70/524/EWG genannten Bedingungen für die Zulassung dieser Zubereitung zu diesem Verwendungszweck erfüllt sind. Die Verwendung dieser Enzymzubereitung gemäß Anhang III sollte daher vorläufig für vier Jahre zugelassen werden.
Die Verwendung der Enzymzubereitung 3-Phytase aus Trichoderma reesei (CBS 528.94) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 418/2001 der Kommission erstmals für…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2105), Endo-1,3(4)-beta-Glucanase und Alpha-Amylase aus…
Die Verwendung der Enzymzubereitung 3-phytase aus Trichoderma reesei (CBS 528.94) wird durch die Verordnung (EG) Nr. 418/2001 der Kommission für Masthühner…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Aspergillus aculeatus (CBS 589.94), Endo-1,4-beta-Glucanase aus Trichoderma longibrachiatum…
Die Verwendung der Enzymzubereitung 6-Phytase aus Aspergillus oryzae (DSM 14223) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 255/2005 für Masthühner, Legehennen,…
Die Verwendung der Enzymzubereitung Endo-1,3(4)-beta-Glucanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 2106) und Endo-1,4-beta-Xylanase aus Trichoderma…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.