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Es ist daher angezeigt, zu bestimmen, dass sich die Beziehungen der Europäischen Union zu Kroatien statt in einer Europäischen Partnerschaft künftig in einer Beitrittspartnerschaft vollziehen, und die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 entsprechend zu ändern —
Es ist daher angezeigt, dass sich die Beziehungen der Europäischen Union zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien statt in einer Europäischen…
Daher sollte eine aktualisierte Fassung der bisherigen Beitrittspartnerschaft angenommen werden, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007…
Folgender Artikel wird eingefügt: Im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses wird eine Beitrittspartnerschaft mit Kroatien gegründet. Die…
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2005 wurde der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien der Kandidatenstatus verliehen. Daraufhin…
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Kroatien sind gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 im Anhang festgelegt.
Die Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 ist entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.