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In Abschnitt 1 des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 384/2005 erhält der Punkt „Stichprobe“ folgenden Wortlaut: „Stichprobe: Die Alterszielgruppe der Stichprobe für dieses Modul besteht aus Personen im Alter von 15 Jahren oder mehr.“
Tabelle 1 VerzehrsratenMittlere Verzehrsraten der repräsentativen Personen in kg/a12345678Alters- gruppe≤ 1 Jahr> 1 – ≤ 2 Jahre> 2 – ≤ 7 Jahre> 7 – ≤ 12 Jahre>…
Die Verordnung (EG) Nr. 384/2005 der Kommission vom 7. März 2005 zur Annahme des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2007 bis 2009 für die…
Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Mehrjahresprogramm von Ad-hoc-Modulen 1. VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE Liste der Variablen: bis Dezember 2008 festzulegen. Bezugszeitraum: 2010.…
Die Verordnung (EG) Nr. 430/2005 der Kommission vom 15. März 2005 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durchführung einer…
Projekte mit Maßnahmen, die speziell auf begünstigte Gruppen wie Teenager (13 bis 19 Jahre) oder Personen im Alter von 12 bis 25 Jahren ausgerichtet sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.