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Wie vorstehend ausgeführt, trägt die Umsetzung dieser Verordnung zur Verwirklichung der Gemeinschaftsziele bei, jedoch sind im Vertrag für die Annahme dieser Verordnung keine anderen Handlungsbefugnisse als diejenigen des Artikels 308 vorgesehen —
Da die in dieser Richtlinie enthaltenen Maßnahmen erforderlich sind, um Ziele der Gemeinschaft zu erreichen, und der Vertrag Befugnisse für die Annahme dieser…
Der Beitrag der Agentur zur Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte im Rahmen des Gemeinschaftsrechts dürfte sich förderlich auf die…
Der Vertrag enthält Befugnisse für die Annahme dieser Verordnung nur in Artikel 308.
Der Vertrag sieht für die Annahme dieses Beschlusses keine anderen Befugnisse als die des Artikels 308 vor.
Die in Absatz 1 genannten Maßnahmen gelten vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Verordnung.
Für diesen Beschluss sind keine anderen Befugnisse als die des Artikels 308 EG-Vertrag und des Artikels 203 Euratom-Vertrag vorgesehen —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.