Art. 3 32016R0637VERORDNUNG (EU) 2016/637 DER KOMMISSION vom 22. April 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Streichung bestimmter Aromastoffe aus der Unionsliste (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32004R1437VERORDNUNG (EG) Nr. 1437/2004 DER KOMMISSION vom 11. August 2004 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Valençay“, „Scottish Farmed Salmon“, „Ternera de Extremadura“ und „Aceite de Mallorca“ oder „Aceite mallorquín“ oder „Oli de Mallorca“ oder „Oli mallorquí“)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32012R0437VERORDNUNG (EU) Nr. 437/2012 DER KOMMISSION vom 23. Mai 2012 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 791/2011 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Taiwan oder Thailand versandte Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans oder Thailands angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32006R0417VERORDNUNG (EG) Nr. 417/2006 DER KOMMISSION vom 10. März 2006 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zwecks Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das „Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben“ (Pimiento Asado del Bierzo [g.g.A.], Fico bianco del Cilento [g.U.], Melannurca Campana [g.g.A.], Montes de Granada [g.U.], Huile d’olive de Nice [g.U.], Aceite de la Rioja [g.U.], Antequera [g.U.])
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32009R0476VERORDNUNG (EG) Nr. 476/2009 DER KOMMISSION vom 5 Juni 2009 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.