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Aufgrund der Erfahrungen bei der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 der Kommission sind gewisse bestehende Vorschriften der Verordnung klarzustellen und zu vereinfachen. Um die Überwachung der im Rahmen dieses Zollkontingents erfolgten Einfuhren zu verbessern, erweist es sich als erforderlich, jedem Subkontingent eine laufende Nummer zu geben. Es ist auch daran zu erinnern, dass die Einfuhrlizenzanträge gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 der Kommission gestellt werden und dass der Antragsteller somit am Tag der Antragstellung eine Sicherheit leisten muss.
Gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 ist das Kontingent anhand von Einfuhrlizenzen zu verwalten. Zu diesem Zweck sind die Antragstellung…
Um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten, Spekulationen zu verhindern und effiziente Kontrollen zu ermöglichen, sind die Modalitäten für die…
Um die Verwaltung von bestimmten in den Verordnungen (EG) Nr. 2497/2001 und (EG) Nr. 2597/2001 festgelegten bereits bestehenden Zollkontingenten zu erleichtern,…
Diese Lage bietet die Möglichkeit, die bestehenden Regeln für die verschiedenen Marktsektoren eingehend zu prüfen und die derzeitigen Praktiken der…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1189/2008 der Kommission muss jedem Antrag auf Einfuhrlizenz im Rahmen der in Artikel 1 der Verordnung genannten Kontingente ein…
Es empfiehlt sich außerdem, die Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 der Kommission vom 9. Juni 2000 mit gemeinsamen Durchführungsvorschriften für Einfuhr- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.