Erwägungsgrund 1 32006R0765
Am 24. März 2006 bedauerte der Europäische Rat, dass die Regierung von Belarus die OSZE-Verpflichtungen zu demokratischen Wahlen nicht eingehalten hat, war der Ansicht, dass die Präsidentschaftswahlen vom 19. März 2006 mit grundlegenden Mängeln behaftet waren, und verurteilte das Vorgehen der belarussischen Behörden, die an jenem Tag friedliche Demonstranten festnahmen, die ihr legitimes Recht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten, um gegen den Ablauf der Präsidentschaftswahlen zu protestieren. Der Europäische Rat beschloss daher, dass restriktive Maßnahmen gegen diejenigen ergriffen werden sollten, die für die Verletzung internationaler Wahlstandards verantwortlich sind.