Art. 12 Abs. 2 32016R1686VERORDNUNG (EU) 2016/1686 DES RATES vom 20. September 2016 zur Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…
Art. 10 Abs. 2 32014R0269VERORDNUNG (EU) Nr. 269/2014 DES RATES vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen können für ihr Handeln nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und keinen…
Art. 9 Abs. 2 32017R1770VERORDNUNG (EU) 2017/1770 DES RATES vom 28. September 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen oder Organisationen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…
Art. 10 Abs. 2 32021R1275VERORDNUNG (EU) 2021/1275 DES RATES vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…
Art. 16 Abs. 2 32016R0044VERORDNUNG (EU) 2016/44 DES RATES vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011
Natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen können für ihre Handlungen nicht haftbar gemacht werden, wenn sie nicht wussten und…