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ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif, wie in deren Anhang I festgelegt, übernommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung und in den durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassungen jeweils sinngemäß gilt. 1. Pferde ex 0101 21 00 reinrassige Zuchttiere ex 0101 29 90 Andere 2. Kaviar und Kaviarersatz ex 1604 31 00 Kaviar ex 1604 32 00 Kaviarersatz 3. Trüffel und Zubereitungen daraus ex 0709 56 00 Trüffel ex 0710 80 69 Andere ex 0711 59 00 Andere ex 0712 39 00 Andere ex 2001 90 97 Andere ex 2003 90 10 Trüffel ex 2103 90 90 Andere ex 2104 10 00 Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen ex 2104 20 00 Lebensmittelzubereitungen, zusammengesetzt, homogenisiert ex 2106 00 00 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 4. Zigarren und Zigarillos ex 2402 10 00 Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend ex 2402 90 00 Andere 5. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht ex 5701 00 00 Geknüpfte Teppiche aus Spinnstoffen, auch konfektioniert ex 5702 10 00 Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche handgewebte Teppiche ex 5702 20 00 Fußbodenbeläge aus Kokosfasern ex 5702 31 80 Andere ex 5702 32 00 Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ex 5702 39 00 Aus anderen Spinnstoffen ex 5702 41 90 Andere ex 5702 42 00 Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ex 5702 50 00 Andere, ohne Flor, unkonfektioniert ex 5702 91 00 Aus Wolle oder feinen Tierhaaren ex 5702 92 00 Aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ex 5702 99 00 Aus anderen Spinnstoffen ex 5703 00 00 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert ex 5704 00 00 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Filz, weder getuftet noch beflockt, auch konfektioniert ex 5705 00 00 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert ex 5805 00 00 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und Ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert 6. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel ex 4907 00 30 Banknoten ex 7118 10 00 Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel ex 7118 90 00 Andere 7. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke ex 8214 00 00 Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) ex 8215 00 00 Löffel, Gabeln, Schöpfkellen, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnliche Waren ex 9307 00 00 Säbel, Degen, Bajonette, Lanzen und andere blanke Waffen, Teile davon und Scheiden für diese Waffen 8. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1 000 EUR ex 9006 00 00 Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539) ex 9007 00 00 Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten 9. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg mit im Wert von mehr als 50 000 EUR/Stück, einschließlich Seilschwebebahnen, Sessellifte und Schlepplifte, Zugmechanismen für Standseilbahnen, Motorräder und Fahrräder im Wert von mehr als 5 000 EUR/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür ex 7009 10 00 Rückspiegel für Fahrzeuge ex 8407 00 00 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung ex 8603 00 00 Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604 ex 8605 00 00 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604) ex 8702 00 00 Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich Fahrer ex 8706 00 00 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor ex 8707 00 00 Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 ex 8708 00 00 Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 ex 8711 00 00 Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen ex 8712 00 00 Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne Motor ex 8714 00 00 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 ex 8901 10 00 Fahrgastschiffe, Kreuzfahrtschiffe und ähnliche, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmte Wasserfahrzeuge; Fährschiffe ex 8901 90 00 andere Wasserfahrzeuge zum Befördern von Gütern sowie Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Personen- und Güterbeförderung bestimmt sind 10. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts ex 9004 90 90 Nachtsichtgeräte oder Wärmebildgeräte
Lfd. Nr.WarenbezeichnungZolltarif (Kapitel, Position, Unterposition)1Lebende Tiere, und zwar aus Position 0101 aus Position 0102 aus Position 0103 aus Position…
Waren, ausschließlich für den Zweck der Zollanmeldung (nach Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der…
KN-Code Warenbezeichnung 2710 19 21 Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis 2710 19 29 Mittelschwere Öle und Zubereitungen aus Erdöl oder bituminösen…
LISTE DER GEMEINSCHAFTSZOLLKONTINGENTE FÜR BESTIMMTE HANDGEARBEITETE WAREN Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung Kontingentszeitraum Kontingentsmenge (in…
Teil I Textilerzeugnisse sowie Kleidung und Bekleidungszubehör aus Textilien im Anwendungsbereich des Artikels 22a, die für die private Verwendung oder andere…
Unbeschadet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnungen nur als erläuternder Hinweis zu verstehen; maßgebend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.