Erwägungsgrund 6 32006R0865
Verfahren zur Kennzeichnung bestimmter Exemplare von Arten sind festzulegen, um ihre Identifizierung zu erleichtern und die Durchsetzungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 zu gewährleisten.
Verfahren zur Kennzeichnung bestimmter Exemplare von Arten sind festzulegen, um ihre Identifizierung zu erleichtern und die Durchsetzungsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 zu gewährleisten.