Erwägungsgrund 1 32006R0909
In den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 werden die Methodik und das Datenübermittlungsprogramm für die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) in der Gemeinschaft festgelegt. Nach den Änderungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95) hinsichtlich der Verbuchung der unterstellten Bankgebühr (FISIM) sollte die LGR-Methodik angepasst werden, damit ihre Übereinstimmung mit dem ESVG, dem zentralen Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, weiterhin gewährleistet ist.