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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 17. April 2007 und 22. März 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung 3-Phytase aus Penicillium funiculosum (CBS 111 433) (ROVABIO PHY AP und ROVABIO PHY LC) sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirkt . Ferner schloss sie, dass die Zubereitung keine anderweitigen Risiken aufweist, welche gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eine Zulassung ausschließen würden. Im Hinblick auf die Anwendersicherheit empfiehlt die Behörde, geeignete Maßnahmen zu treffen. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für notwendig. Dieses Gutachten bestätigt auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihrem Gutachten vom 7. März 2007 zu dem Schluss, dass die Zubereitung Bacillus cereus…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) kam in ihren Gutachten vom 1. Februar 2007 und 30. Januar 2008 auf der…
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung dieser Zubereitung für Ferkel (entwöhnt) wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde für…
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung für Absetzferkel, Mastschweine, Mastgeflügel und Legegeflügel wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) zog in ihren Gutachten vom 12. bzw. 19. September 2007 , vom 22. November 2007…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihren Gutachten vom 2. und 7. Juli 2009 zu dem Schluss, dass sich die Enzymzubereitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.