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Damit falsch positive Erstergebnisse ausgeschlossen werden, sollte die zuständige Behörde die Beschränkungen gemäß Anhang II Teil D Absatz 2 der genannten Verordnung aufheben dürfen, wenn die Salmonelleninfektion unter Anwendung eines strengen Protokolls in den Legehennenherden nicht bestätigt wird.
Soweit durch epidemiologische Untersuchungen die Eier aus einem Legehennenbetrieb als Ursache einer Salmonellose bei Menschen festgestellt worden sind, hat die…
die Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Absatzes 2 bekämpft sind oder
Zur Erfüllung seiner Probenahme- und Untersuchungspflicht nach Anhang II Buchstabe B Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 hat der Unternehmer eines…
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab — 1. November 2007, sofern durch die…
wenn sich bei der epidemiologischen Untersuchung lebensmitelbedingter Ausbrüche gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2003/99/EG herausstellt, dass die Legehennenherde…
Abweichend von Absatz 1 und gemäß den unter den Buchstaben a, b und c sowie in Absatz 3 dieses Artikels genannten Bedingungen dürfen antimikrobielle Mittel, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.