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Die Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 702/2007 aktualisiert, um den Schlussfolgerungen der Chemie-Sachverständigen Rechnung zu tragen. Bei den in der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 vorgenommenen Anpassungen handelte es sich in erster Linie um die Festlegung des prozentualen Anteils an 2-Glycerinmonopalmitat, mit dem veresterte Öle genauer bestimmt werden können, und die Herabsetzung des Grenzwerts für Stigmastadien in nativen Olivenölen, die eine bessere Trennung zwischen nativen und raffinierten Olivenölen erlaubt.
als Aromastoff in Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Richtlinie 88/388/EWG des Rates vom 22. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der…
Die Verordnung (EWG) Nr. 207/93 der Kommission vom 29. Januar 1993 zur Festlegung des Inhalts des Anhangs VI der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den…
Die Richtlinie 91/71/EWG der Kommission vom 16. Januar 1991 zur Ergänzung der Richtlinie 88/388/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der…
Die Verordnung (EG) Nr. 577/97 der Kommission vom 1. April 1997 mit bestimmten Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2991/94 des Rates mit Normen…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.