Erwägungsgrund 4 32007R1404
Die Grundsätze und bestimmte Verfahren der Bestandsbewirtschaftung müssen auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden, damit die Mitgliedstaaten die Fischereitätigkeit der Schiffe unter ihrer Flagge steuern können.
Die Grundsätze und bestimmte Verfahren der Bestandsbewirtschaftung müssen auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden, damit die Mitgliedstaaten die Fischereitätigkeit der Schiffe unter ihrer Flagge steuern können.