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Die gemeinschaftlichen KKP müssen nach einer harmonisierten Methodik erstellt werden, die mit der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Gemeinschaft im Einklang steht, mit der ein Rahmen für die Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in den Mitgliedstaaten festgelegt wird.
Die Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene…
KKP werden anhand der nationalen jährlichen Durchschnittspreise für Waren und Dienstleistungen berechnet, und zwar unter Verwendung der Basisinformationen für…
Die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den…
Die Erstellung spezifischer Gemeinschaftsstatistiken erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die…
Ziel dieser Verordnung ist die Einführung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995, nachstehend „ESVG 95“ genannt, durch Festlegung…
Die Erstellung spezifischer Gemeinschaftsstatistiken erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.