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Wenn die derzeitige Zersplitterung des Binnenmarkts beseitigt werden soll, so ist eine Harmonisierung erforderlich, wobei ein Verbot des Inverkehrbringens von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, sowie ein entsprechendes Verbot der Ein- und Ausfuhr in die bzw. aus der Gemeinschaft das wirksamste und angemessenste Instrument für den Abbau der Handelshemmnisse darstellt, die sich aus unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften ergeben.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten deshalb die in den Mitgliedstaaten geltenden rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Verbot des…
Mit dieser Verordnung sollen das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die…
Es ist jedoch zweckmäßig, die Möglichkeit beschränkter Ausnahmen vom allgemeinen Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und…
Die unterschiedlichen nationalen Maßnahmen in Bezug auf Katzen- und Hundefelle stellen Beschränkungen des gesamten Pelzhandels dar. Solche Maßnahmen behindern…
Ein Ausfuhrverbot sollte ferner sicherstellen, dass Katzen- und Hundefelle sowie Produkte, die solche Felle enthalten, nicht zum Zwecke der Ausfuhr in der…
In der Gemeinschaft werden Katzen und Hunde traditionell nicht als Pelztiere gehalten. Gleichwohl wurden einige Fälle der Pelzherstellung aus Katzen- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.