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Da gegenüber 2007 die für die Festsetzung der Höchstmengen maßgeblichen Bedingungen weitgehend gleich geblieben sind, erscheint es angemessen, die Höchstmengen für 2008 auf demselben Niveau festzusetzen wie für 2007.
Da sich gegenüber 2006 die für die Festsetzung der Höchstmengen maßgeblichen Bedingungen nicht geändert haben, erscheint es angemessen, die Höchstmengen für…
Bis zur Unterzeichnung und zum Inkrafttreten des neuen Abkommens sollten für 2008 Höchstmengen festgesetzt werden.
Bis zur Unterzeichnung und zum Inkrafttreten des neuen Abkommens sollten für 2007 Höchstmengen festgesetzt werden.
Die Regeln für die Verwaltung der für 2008 festgesetzten Höchstmengen sollten vor Beginn des Kontingentsjahrs festgelegt werden, um die Kontinuität des Handels…
Die Regeln für die Verwaltung der für 2007 festgesetzten Höchstmengen sollten vor Beginn des Kontingentsjahrs festgelegt werden, um die Kontinuität des Handels…
Die in den Vorjahren z. B. durch die Verordnung (EG) Nr. 1785/2006 der Kommission vom 4. Dezember 2006 zur Festlegung der Regeln für die Verwaltung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.