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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gelangt in ihrem Gutachten vom 14. Februar 2006 zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses Zusatzstoffs für Verbraucher, Anwender und Umwelt bereits festgestellt wurde und durch die vorgeschlagene neue Anwendung nicht geändert wird. Des Weiteren folgert die Behörde, dass die Verwendung der Zubereitung keine nachteiligen Auswirkungen auf diese zusätzliche Tierkategorie hat und die zootechnischen Parameter (mittlere tägliche Gewichtszunahme, Futter/Zunahme) für Ferkel (entwöhnt) und Mastschweine verbessern kann. Sie hält den vom Antragsteller vorgelegten Plan zur Überwachung nach Inverkehrbringen für angemessen. Im Hinblick auf die Anwendersicherheit empfiehlt sie zweckdienliche Maßnahmen. Für das Gutachten wurde außerdem der Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, der von dem durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichteten gemeinschaftlichen Referenzlabor vorgelegt worden ist.
Zur Unterstützung des Antrags auf Zulassung für Absetzferkel, Mastschweine, Mastgeflügel und Legegeflügel wurden neue Daten vorgelegt. Die Europäische Behörde…
Die Verwendung von Endo-1,4-beta-Xylanase EC 3.2.1.8 aus Bacillus subtilis (LMG S-15136) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1206/2005 der Kommission für Ferkel…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) kam in ihren Gutachten vom 2. und 7. Juli 2009 zu dem Schluss, dass sich die Enzymzubereitung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachfolgend „die Behörde“ genannt) kam in ihren Gutachten vom 1. Februar 2007 und 30. Januar 2008 auf der…
Aus dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) vom 2. April 2009 geht hervor, dass die Zubereitung aus…
Die Verwendung der Zubereitung Enterococcus faecium DSM 3530 wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 418/2001 der Kommission vom 1. März 2001 über die Zulassung neuer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.