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Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die Querschnittskomponente von EU-SILC aufzunehmenden sekundären Zielvariablen erforderlich. Für das Jahr 2008 sind das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen für das Modul „Überschuldung und finanzielle Ausgrenzung“ sowie die Ausprägungen und Definitionen der sekundären Zielvariablen festzulegen.
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Verzeichnisses der jährlich in die…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung der Liste der jährlich in die…
Gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe f) der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung…
Das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen, die Ausprägungen und die Definitionen für das in die Querschnittkomponente der Gemeinschaftsstatistik über…
Die Liste der sekundären Zielvariablen, die Variablencodes und die Definitionen für das in die Querschnittkomponente der Gemeinschaftsstatistik über Einkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.