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Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Argentinischen Republik über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Gemeinschaft , genehmigt durch den Beschluss 2006/930/EG des Rates , sieht die Eröffnung von Zollkontingenten für Wein vor.
In dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Argentinischen Republik über die Änderung der Zugeständnisse in den…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Argentinischen Republik über die Änderung der Zugeständnisse in den…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Uruguay über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der…
Durch den Beschluss 2005/106/EG genehmigte der Rat ein Zusatzprotokoll zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und…
Mit dem Beschluss 2006/333/EG hat der Rat das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.