Erwägungsgrund 3 32007R0894VERORDNUNG (EG) Nr. 894/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte festgelegt werden —
Erwägungsgrund 4 32007R0893VERORDNUNG (EG) Nr. 893/2007 DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss eines partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte festgelegt werden —
Erwägungsgrund 3 32007R1446VERORDNUNG (EG) Nr. 1446/2007 DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten ist festzulegen —
Erwägungsgrund 3 32007R0753VERORDNUNG (EG) Nr. 753/2007 DES RATES vom 28. Juni 2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
Das Verfahren für die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte festgelegt werden.
Erwägungsgrund 5 32007D0532BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juli 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft für die Zeit vom 1. Juni 2006 bis zum 31. Mai 2010 (2007/532/EG)
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte festgelegt werden —
Erwägungsgrund 3 32006R1801VERORDNUNG (EG) Nr. 1801/2006 DES RATES vom 30. November 2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss festgelegt werden —