Art. 1 32008R0624VERORDNUNG (EG) Nr. 624/2008 DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2007 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den beiden neuen Mitgliedstaaten während eines Zeitraums von höchstens 19 Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind
Mit Wirkung vom 1. Juli 2007 gelten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und…
Art. 1 32009R0613VERORDNUNG (EG) Nr. 613/2009 DES RATES vom 6. Juli 2009 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2008 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und der Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind
Mit Wirkung vom 1. Juli 2008 gelten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und…
Art. 1 32005R0257VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 257/2005 DES RATES vom 4. Februar 2005 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2004 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den zehn neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens 15 Monaten nach dem Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind
Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 gelten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und…
Art. 1 32006R0351VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 351/2006 DES RATES vom 27. Februar 2006 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juli 2005 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den zehn neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Monaten nach Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind
Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 gelten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und…
Art. 1 32004R1785VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 1785/2004 DES RATES vom 5. Oktober 2004 zur Festsetzung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind
Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gelten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten der Europäischen…
Erwägungsgrund 1 32008D0326BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11. April 2008 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern mit Wirkung vom 1. Februar 2007, 1. März 2007, 1. April 2007, 1. Mai 2007 und 1. Juni 2007 (2008/326/EG)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 453/2007 des Rates wurden nach Artikel 13 Absatz 1 des Anhangs X des Statuts die Berichtigungskoeffizienten festgesetzt, die mit…