Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Behörde schlug in ihrem Gutachten vom 26. Januar 2005 vor, einen Rückstandshöchstgehalt für den betreffenden Wirkstoff festzulegen. Es kann erforderlich sein, die im Anhang aufgeführten Rückstandshöchstgehalte angesichts der Ergebnisse einer künftigen Bewertung dieses Wirkstoffs durch die Europäische Arzneimittel-Agentur zu überprüfen.
zu den in Anhang II oder Anhang III dieser Verordnung festgelegten Rückstandshöchstgehalten für den Wirkstoff;
Die Behörde schlug in ihrem Gutachten vom 21. November 2006 vor, vorläufige Rückstandshöchstmengen für den betreffenden Wirkstoff festzulegen . Es kann…
Laut Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden in Anhang III dieser Verordnung vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe festgelegt,…
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden in Anhang III der genannten Verordnung vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe…
Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der…
Was die von den Mitgliedstaaten gemeldeten nationalen Rückstandshöchstgehalte anbelangt, so haben die betreffenden Mitgliedstaaten die nach Artikel 23 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.