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Da diese Änderung als nicht geringfügig gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zu betrachten ist, hat die Kommission den Antrag auf Änderung nach Artikel 6 der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Da keine Einspruchserklärung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 bei der Kommission eingegangen ist, muss die Änderung genehmigt werden,
Da es sich nicht um eine geringfügig Änderung im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelt, hat die Kommission den Antrag auf Änderung gemäß…
Da es sich nicht um geringfügige Änderungen im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelt, hat die Kommission den Antrag auf Änderung gemäß…
Da es sich nicht um geringfügige Änderungen im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelt, hat die Kommission den Antrag auf Änderung gemäß…
Da es sich nicht um geringfügige Änderungen im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelt, hat die Kommission den Antrag auf Änderung gemäß…
Da es sich nicht um eine geringfügige Änderung im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelte, hat die Kommission den Änderungsantrag in…
Da es sich nicht um geringfügige Änderungen im Sinne von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 handelt, hat die Kommission den Antrag auf Änderung gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.