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Die im Rahmen dieser Verordnung angenommenen Maßnahmen sind, soweit es um ihre Finanzierung geht, als Wiederauffüllungsplan im Sinne des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 zu betrachten.
Die besonderen Maßnahmen für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer werden, soweit es um ihre Finanzierung geht, als Wiederauffüllungsplan im Sinne des…
Gemäß Artikel 90 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 (im Folgenden „Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung“) gilt, soweit die…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des durch die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 eingesetzten…
Dieser Beschluss ist ein Finanzierungsbeschluss im Sinne des Artikels 75 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 und des Artikels 90 der Verordnung…
Dieser Beschluss gilt als Finanzierungsbeschluss im Sinne von Artikel 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschusses —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.