Art. 2 32007R0306VERORDNUNG (EG) Nr. 306/2007 DER KOMMISSION vom 21. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1539/2006 zur Annahme eines Programms zur Bewilligung von Mitteln, die den Mitgliedstaaten für die Lieferung von Nahrungsmitteln aus Interventionsbeständen zur Verteilung an Bedürftige in der Gemeinschaft zuzuteilen und im Haushaltsjahr 2007 zu verbuchen sind
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.
Art. 2 32007R0301VERORDNUNG (EG) Nr. 301/2007 DES RATES vom 19. März 2007 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.
Art. 2 32009R0554VERORDNUNG (EG) Nr. 554/2009 DER KOMMISSION vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 in Bezug auf Zollkontingente für bestimmte Weine mit Ursprung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.
Art. 2 32007R0630VERORDNUNG (EG) Nr. 630/2007 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates zur Berücksichtigung der Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Vorliegende Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2007.
Art. 2 32006R1930VERORDNUNG (EG) Nr. 1930/2006 DES RATES vom 20. Dezember 2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.
Art. 3 32007R0218VERORDNUNG (EG) Nr. 218/2007 DER KOMMISSION vom 28. Februar 2007 zur Eröffnung und Verwaltung gemeinschaftlicher Zollkontingente für Wein
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007.