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Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der Fassung der Verordnungen (EG) Nr. 214/2005 und (EG) Nr. 1041/2006 der Kommission sieht verstärkte Überwachungsprogramme bei Schafen und Ziegen vor, nachdem im Jahr 2005 bei einer Ziege die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) nachgewiesen wurde und drei ungewöhnliche TSE-Fälle bei Schafen auftraten, in denen BSE nicht ausgeschlossen werden konnte. Diese Überwachungsprogramme sollten nach zwei Jahren intensivierter Testung, die nicht zum Nachweis weiterer BSE-Fälle bei Schafen oder Ziegen geführt haben, überprüft werden. Damit die Programme wirksam durchgeführt werden können, sollten die überarbeiteten Überwachungsanforderungen ab 1. Juli 2007 gelten.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 260/2003 der Kommission , werden seit 1. Oktober 2003 nach dem bestätigten…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 36/2005 der Kommission , ist seit Januar 2005 bei allen bestätigten TSE-Fällen…
Im Rahmen der Mitteilung der Kommission über den Fahrplan zur TSE-Bekämpfung vom 15. Juli 2005 und gemäß dem SANCO-Arbeitsprogramm zu TSE für 2006—2007 vom 17.…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Vorschriften über die Überwachung der transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) bei Rindern, Schafen und…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 regelt die Überwachung transmissibler spongiformer Enzephalopathien bei Rindern, Schafen und Ziegen sowie die…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält Bestimmungen über die Überwachung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) bei Rindern, Schafen und Ziegen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.