Erwägungsgrund 3 32009R0077Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32007R0441VERORDNUNG (EG) Nr. 441/2007 DER KOMMISSION vom 20. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32007R0492VERORDNUNG (EG) Nr. 492/2007 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2007 zur fünfundsiebzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32007R0760VERORDNUNG (EG) Nr. 760/2007 DER KOMMISSION vom 29. Juni 2007 zur achtzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet werden kann, muss die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32007R0014VERORDNUNG (EG) Nr. 14/2007 DER KOMMISSION vom 10. Januar 2007 zur vierundsiebzigsten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32007R0412Um die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, sollte die Verordnung unmittelbar in Kraft treten —