Art. 1 32007R1018VERORDNUNG (EG) Nr. 1018/2007 DER KOMMISSION vom 30. August 2007 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Lomnické suchary (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0415VERORDNUNG (EU) Nr. 415/2010 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Tettnanger Hopfen (g.g.A.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32009R1175VERORDNUNG (EG) Nr. 1175/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben [Aglio Bianco Polesano (g.U.)]
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R1215VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2010 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Montoro-Adamuz (g.U.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.
Art. 1 32010R0751VERORDNUNG (EU) Nr. 751/2010 DER KOMMISSION vom 20. August 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Saucisse de Morteau oder Jésus de Morteau (g.g.A.))
Die im Anhang dieser Verordnung genannte Bezeichnung wird eingetragen.