Art. 2 32013R0907VERORDNUNG (EU) Nr. 907/2013 DER KOMMISSION vom 20. September 2013 zur Festlegung von Regeln für Anträge auf Verwendung allgemeiner Bezeichnungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0093VERORDNUNG (EG) Nr. 93/2007 DER KOMMISSION vom 30. Januar 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0932VERORDNUNG (EG) Nr. 932/2007 DER KOMMISSION vom 3. August 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2375/2002 hinsichtlich des Subkontingents II für aus Kanada eingeführten Weichweizen
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0930VERORDNUNG (EU) Nr. 930/2010 DER KOMMISSION vom 18. Oktober 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten (Ovčí salašnícky údený syr (g.t.S.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32007R0940VERORDNUNG (EG) Nr. 940/2007 DER KOMMISSION vom 7. August 2007 zur Genehmigung geringfügiger Änderungen der Spezifikation eines im Register geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geografischer Angaben eingetragenen Namens (Noix du Périgord (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.