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Folgende Änderung der Spezifikation der geografischen Angabe „Noix du Périgord“ wird genehmigt: In Nummer 4.5 (Herstellungsverfahren) vorletzter Absatz erhält der erste Satzteil: „Frische oder junge Nüsse werden in Mengen von höchstens 5 kg“ folgende Fassung: „Frische oder junge Nüsse werden in Mengen von höchstens 10 kg“.
Für den Fall, dass bei Saatgut von Gräsern das Höchstgewicht einer Partie auf bis zu 25 Tonnen erhöht werden soll und dem Antragsteller durch die zuständige…
Der Antrag bezweckt eine Änderung der Spezifikation hinsichtlich der Aufmachung der frischen oder jungen Nüsse, indem die Höchstgröße der Verpackungen von 5 kg…
Die Verordnung (EG) Nr. 48/2003 der Kommission vom 10. Januar 2003 mit Regeln für Mischungen von frischem Obst und Gemüse unterschiedlicher Arten in einer…
(1) Warenklassifizierung der EG: Anhang I der Richtlinie 86/362/EWG und Anhang I der Richtlinie 86/363/EWG, beide geändert durch die Richtlinie 93/57/EG des…
Die Verordnung (EG) Nr. 951/2006 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Die Erzeugnisse, für die eine Ausfuhrlizenz…
Es hat sich ein Fehler in die Verordnung (EG) Nr. 46/2003 der Kommission vom 10. Januar 2003 zur Änderung der Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.