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Der Antrag Spaniens auf Eintragung der Bezeichnung „Pimentón de la Vera“, der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Karlovarský suchar“ und der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Riso di Baraggia Biellese e Vercellese“ wurden gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in Anwendung des Artikels 17 Absatz 2 der genannten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht .
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden die…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag Spaniens auf Eintragung der Bezeichnung „Aceite de La Alcarria“, die…
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 wurden der Antrag der Tschechischen Republik…
Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnungen „Nošovické kysané zelí“ und „Pardubický perník“ und der Antrag Spaniens auf Eintragung…
Der Antrag Spaniens auf Eintragung der Bezeichnung „Pemento de Herbón“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und unter…
Der Antrag Spaniens auf Eintragung der Bezeichnung „Mejillón de Galicia“ oder „Mexillón de Galicia“, der Antrag Kolumbiens auf Eintragung der Bezeichnung „Café…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.