Art. 1 32015R2381VERORDNUNG (EU) 2015/2381 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2015 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Zeitreihen für die neue regionale Gliederung gemäß der Liste im Anhang.
Art. 1 32012R1046VERORDNUNG (EU) Nr. 1046/2012 DER KOMMISSION vom 8. November 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Zeitreihen für die neue regionale Gliederung gemäß der Liste im Anhang.
Art. 5 Abs. 5 32003R1059VERORDNUNG (EG) Nr. 1059/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)
Wenn die Kommission einen delegierten Rechtsakt gemäß Absatz 4 erlässt, übermittelt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission (Eurostat) die Zeitreihen für…
Erwägungsgrund 2 32008R0011Nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 übermittelt der betreffende Mitgliedstaat bei Änderungen der NUTS-Klassifikation der Kommission die…
Art. 3 Abs. 1 32004R0138VERORDNUNG (EG) Nr. 138/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Dezember 2003 zur Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung in der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in Anhang II aufgeführten Daten innerhalb der für die einzelnen Tabellen festgesetzten Fristen.