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Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1981 Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik . In der Verordnung (EG) Nr. 40/2008 sind die Gemeinschaftsbestimmungen zur Durchführung der in diesem Zusammenhang beschlossenen Maßnahmen festgelegt, darunter in der Anlage zu Anhang XIII die Liste der Schiffe (mit IMO-Nummern), die laut Bestätigung der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) und der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei betrieben haben (IUU-Liste).
Anhang III Nummer 13 der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 erhält folgende Fassung: „13. Schiffe, die im Nordostatlantik illegale, nicht gemeldete und unregulierte…
Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1981 Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im…
Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1981 Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im…
Die Europäische Gemeinschaft ist seit 1981 Vertragspartei des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im…
Da die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen,…
Im Mai 2005 hat die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) empfohlen, die Liste der Schiffe, denen die Teilnahme an illegaler, nicht gemeldeter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.