Art. 2 32008R0112VERORDNUNG (EG) Nr. 112/2008 DER KOMMISSION vom 6. Februar 2008 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Nošovické kysané zelí (g.U.), Pardubický perník (g.g.A.), Aceite del Baix Ebre-Montsià oder Oli del Baix Ebre-Montsià (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R1141VERORDNUNG (EG) Nr. 1141/2008 DER KOMMISSION vom 13. November 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32011R0428VERORDNUNG (EU) Nr. 428/2011 DER KOMMISSION vom 27. April 2011 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32011R1342VERORDNUNG (EU) Nr. 1342/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 bezüglich der Erweiterung des Grenzgebiets um den Oblast Kaliningrad und bestimmte polnische Verwaltungsbezirke
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32008R1143VERORDNUNG (EG) Nr. 1143/2008 DER KOMMISSION vom 13. November 2008 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.