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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
1. Batteriebetriebenes Gerät bestehend aus einem Laserabnehmersystem zur Wiedergabe von Videos und einem Farbmonitor zur Anzeige von Videos (so genannter tragbarer DVD-Player). Seine Abmessungen betragen 19 (L) × 14,2 (B) × 3,7 (H) cm, das Gewicht beträgt 800 g. Der Monitor mit Flüssigkristallanzeige (LCD) besitzt eine Bildschirmdiagonale von 21,6 cm (8,5 Zoll). Das Gerät kann zusammengeklappt und sein Monitor gedreht werden. Das Gerät verfügt über eingebaute Lautsprecher. Es ist mit folgenden Schnittstellen ausgestattet: — Steckplatz für Speicherkarten, — einer USB-Schnittstelle, — Composite Video Ein- und Ausgang, — Kopfhörerbuchsen. Das Gerät kann optische Medien (z. B. CD, DVD) und Halbleiter-Aufzeichnungsträger (z. B. USB-Flash-Speicher) in verschiedenen Audio- und Videoformaten lesen. 8528 59 70 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 59 und 8528 59 70. Da das Gerät zur Ausführung von zwei Funktionen im Sinne der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI (Wiedergabe und Anzeige von Videos) entworfen wurde, ist es so einzureihen, als bestünde es nur aus der Maschine, die die Hauptfunktion ausführt. Angesichts des Designs und der Konzeption des Geräts und insbesondere der Größe des Bildschirms, die das Betrachten von Videosequenzen über längere Zeiträume erleichtert, ist die Hauptfunktion des Geräts die Anzeige von Videos. Das Gerät kann Signale nicht direkt von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine anzeigen, da die USB-Schnittstelle nur für die Übertragung von Mediendateien verwendet wird. Eine Einreihung in die Unterpositionen 8528 51 00 und 8528 59 31 ist daher ausgeschlossen. Daher ist das Gerät in den KN-Code 8528 59 70 als andere Monitore einzureihen. 2. Batteriebetriebenes „laptop style“ Gerät, bestehend aus einem Laserabnehmersystem zur Wiedergabe von Videos und einem Farbmonitor mit TV-Tuner (sog. „tragbarer DVD-Player“). Seine Abmessungen betragen 19,5 (L) × 14,9 (B) × 3,1 (H) cm, das Gewicht beträgt 800 g. Der Monitor mit Flüssigkristallanzeige (LCD) besitzt eine Bildschirmdiagonale von 17,8 cm (7 Zoll) und ist klappbar. Das Erzeugnis ist ausgestattet mit: — eingebauten Lautsprechern und — DVB-T (Digital Video Broadcasting — Terrestrial) und analogem Videotuner. Es ist mit folgenden Schnittstellen ausgestattet: — Steckplatz für Speicherkarten, — einem USB-Port, — Composite Video Ein- und Ausgang und — Kopfhörerbuchsen. Das Gerät kann optische Medien (z. B. CD, DVD) und Halbleiter-Aufzeichnungsträger (z. B. USB-Flash-Speicher) in verschiedenen Audio- und Videoformaten lesen. Es kann auch als digitales Rundfunkempfangsgerät oder als Videospielgerät verwendet werden. 8528 72 20 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 8528 72 und 8528 72 20. Aufgrund des Vorhandenseins eines TV-Tuners wird das Fernsehempfangsgerät mit Bildschirm und eingebautem Rundfunkempfangs- und Ton- und Bildwiedergabegerät als charakterbestimmender Bestandteil angesehen. Die mögliche Verwendung des Geräts als Videospielgerät ist zweitrangig und wird daher nicht als wesentliches Merkmal des Geräts betrachtet. Daher wird das Gerät als Fernsehempfangsgerät mit eingebautem Rundfunkempfangs und Ton- und Bildwiedergabegerät in KN-Code 8528 72 20 eingereiht.
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